Immatrikulation
…als ordentliche/r Hörer bzw. Hörerin berechtigt dazu, einen akademischen Abschluss anzustreben;
…als ausserordentliche/r Hörer bzw. Hörerin berechtigt dazu, alle Lehrveranstaltungen zu besuchen und mit Examen abzuschliessen, aber nicht, einen akademischen Grad anzustreben;
…als Gasthörer oder Gasthörerin berechtigt dazu, Lehrveranstaltungen zu besuchen, normalerweise aber nicht, Examen zu machen.
Ordentliche und ausserordentliche Hörer bezahlen eine Gebühr von CHF 750.– pro Semester. Für Gasthörer und Gasthörerinnen beträgt die Gebühr CHF 50.– für jede belegte Semesterwochenstunde.
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