Mobilität

Hinweise auf Mobilität von Studierenden

Die Studien- und Prüfungsordnung (BA-/MA-Studiengänge) der TH Chur, Art. 2 «Freisemesterstudium» hält fest:
«Art. 2.1.: Im 3. und/oder 4. Studienjahr besteht die Möglichkeit eines Freisemesterstudiums an einer auswärtigen kirchlich anerkannten Fakultät oder Hochschule.

Art. 2.2.: In den Freisemestern absolvierte Studien werden gemäss der Zahl der Credit-Points und den dabei erreichten Prüfungsnoten angerechnet.

Art: 2.3.: Über die inhaltliche Kompatibilität der anzurechnenden Studienleistungen mit der Studienordnung der TH Chur entscheiden die Lehrenden des jeweiligen Fachs zuhanden des Studiendekanats.»

Die TH Chur verwendet für die akademische Anerkennung von erbrachten Studienleistungen das ECTS-System. Sie stellt ausführliche Information über Curricula auf ihrer Website, im gedruckten Vorlesungsverzeichnis und in persönlichen Gesprächen (allgemein zum Studium durch die Studiendekanin, fächerspezifisch durch die ProfessorInnen) bereit und informiert und berät abgehende Studierende persönlich.

Dieselbe Beratung und Integration von aufgenommenen Studierenden ist selbstverständlich.
Siehe Information zu Freisemesterstudium in Chur.

 

Mobilität zwischen den Churer Hochschulen

Aufgrund eines Mobilitätsabkommens können Studierende, die an einer der drei Churer Hochschulen immatrikuliert sind, ohne Entrichtung von Gebühren an Lehrveranstaltungen der jeweils anderen Hochschulen teilnehmen, sofern die Teilnehmerzahl der Lehrveranstaltung es zulässt und nicht besondere Vorkenntnisse erforderlich sind. Informationen beim Rektorat.