8. Studienbegleitung

Gemäss der Präambel der Studienordnung ist an der TH Chur eine intensive Studienbegleitung durch die Professoren vorgesehen. Sie dient dazu, die Eigenleistung der Studierenden zu fördern und einen reflektierten Studienverlauf zu gewährleisten. Im Gespräch mit Professoren sollen die Studierenden die Möglichkeit haben, sich regelmässig über den Fortgang ihres Studiums Rechenschaft abzulegen und aufkommende Fragen einzeln oder in Gruppen zu bearbeiten.
Die Studierenden können als Kurs einen Professor oder eine Professorin für diese Studienbegleitung wählen oder je einzeln eine solche Begleitung beanspruchen.
Für die Studierenden im ersten Studienjahr des Bachelor-Studiengangs findet die Studienbegleitung im Rahmen einer Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten statt, die obligatorisch ist (Studienordnung 6.3.2.).

Masterkolloquium

Herbstsemester 2026
Mittwoch, 10.25-15.30 Uhr; Daten:
Frühjahrssemester 2027
Montag, 08.25-10.05 Uhr; Daten:

Pflichtvorlesung MA 2

Studierende des 2. Studienjahres im Master-Studiengang haben gemäss Studien und Prüfungsordnung ein Masterkolloquium im Umfang von 2 SWS (3 ECTS) zu absolvieren. Dieses Kolloquium dient der Begleitung der Masterarbeiten sowie dazu, die synthetischen Kenntnisse der theologischen Fächer in einer Gesamtschau zu überprüfen. Studierende, deren Abgabe der Masterarbeit sich bis in das darauffolgende Herbstsemester verzögert, müssen während der Erstellung ihrer Masterarbeit das Master-Kolloquium nochmals besuchen (vgl. E 8.2.).

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