5. Praktische Theologie
Dozierende
Pastoraltheologie und Homiletik
Prof. Dr. Franziskus Knoll OP
Religionspädagogik und Katechetik
Prof. Dr. Christian Cebulj
Liturgiewissenschaft
Prof. Dr. Lisa Kühn
Kirchenmusik
Dr. Mario Pinggera
Kirchenrecht
Dr. Markus Walser
Pastoraltheologie und Homiletik
5.1. Einführung in die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie
Herbstsemester 2026
Mittwoch, 10.25-12.05 Uhr
Pflichtvorlesung BA 3 – Schriftliche Prüfung – 3 ECTS
Die LV «Einführung in die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie» zielt auf die Vermittlung und gemeinsame Erarbeitung pastoraltheologischer und pastoralpsychologischer Grundkenntnisse, die den Zugang zu diesen vergleichsweisen jungen theologischen Fachdisziplinen ermöglichen sollen. Die Studierenden sollen die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie als intra- und interdisziplinär vernetzte wissenschaftliche Disziplinen im komplexen theologischen Fächerkanon verorten, «Praktische Theologie» und «Pastoraltheologie» auseinanderhalten, die Entstehungsgeschichte und wissenschaftstheoretische Grundlegung der Fächer darstellen, aktuelle FachvertreterInnen, Forschungsschwerpunkte, Basisliteratur und (inter)nationale Fachvereinigungen identifizieren sowie inhaltliche und methodische Spezifika der beiden Fachbereiche diagnostizieren können.
5.2. Seelsorge – Sorge um die ganze Seele Mensch
Herbstsemester 2026
Dienstag, 08.25-10.05 Uhr
Pflichtvorlesung MA 1-2 / Dualer Studiengang – Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Seelsorge, die im Auftrag der Katholischen Kirche geschieht, ist weder ein zufälliges, noch ein rein spontanes, gar alltagspragmatisches oder willkürliches Geschehen, das sich ausschließlich persönlichen Charismen oder individuellen Vorlieben verdankt. Professionalität erfordert theoriegeleitetes Handeln, weshalb SeelsorgerInnen dazu herausgefordert sind, sich ein glaubwürdiges Seelsorgekonzept anzueignen und ihr Handeln daran auszurichten. Glaubwürdigkeit setzt jedoch nicht nur radikalen Gegenwartsbezug voraus, sondern auch eine mindestens ebenso radikale Verwurzelung in der christlichen Tradition, weshalb Seelsorge auf sehr fundamentale Art und Weise sowohl theologisch als auch anthropologisch inhaltlich zu begründen ist. Gelingt dies, dann lassen sich daraus logische Schlussfolgerungen ziehen im Blick auf den primären Adressatenkreis von Seelsorge, das eigene Rollenverständnis, das notwendige Kompetenzprofil, alltagspraktische Schwerpunktsetzungen und konkrete Methodenwahl. In der LV wird das notwendige theoretische und methodische Rüstzeug dazu bereitgestellt, um angesichts historischer Fehlentwicklungen und der existierenden Pluralität/Heterogenität bereits vorhandener Konzepte ein zeitgemäßes, für heutige Menschen glaubwürdiges (eigenes) Seelsorgekonzept entwickeln zu können. Am Ende der LV können die Studierenden können ihr eigenes (momentanes) Seelsorgekonzept als Hintergrundfolie für professionelles konzeptgeleitetes pastorales Handeln erarbeiten. Sie können sich selbstkritisch mit historischen Fehlentwicklungen in der Seelsorge auseinandersetzen, um daraus für gegenwärtiges seelsorgliches Handeln zu lernen. Zudem sind sie dazu in der Lage, aufbauend auf theologisch-anthropologisches Detailwissen, ein zeitgemäßes Seelsorgeverständnis zu entwickeln, zentrale Begriffe der Seelsorgelehre (v.a. Seele, Psyche, Geist) philosophisch-theologisch zu problematisieren und argumentativ zu begründen.
5.3. Das seelsorgliche (Kurz-) Gespräch
Frühjahrssemester 2027
Mittwoch, 10.25-11.10 Uhr
Pflichtvorlesung MA 1-2 – Schriftliche Prüfung – 1.5 ECTS
In der Seelsorge kommen viele Begleitungs- und Beratungsmethoden zum Einsatz. Die LV vermittelt eine Einführung in das seelsorgliche (Kurz)Gespräch. Dazu zählen neben Haltungsfragen von Seelsorger:innen sowie eine Einführung in die Wesensmerkmale und Methoden des seelsorglichen (Kurz)Gesprächs. Durch die theoretischen Inputs und die Arbeit mit Wortprotokollen sollen die Studierenden sich auf das Wagnis einlassen, außerhalb des geschützten Raumes mit von ihnen bestimmten «günstigen» Rahmenbedingungen qualifizierte Kurzgespräche zu führen.
5.4. Pastorale Handlungsfelder heute
Frühjahrssemester 2027
Mittwoch, 08.25-10.05 Uhr
Pflichtvorlesung BA 3 – Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Die LV «Pastorale Handlungsfelder heute» strebt einen Überblick über pastorale Einsatzfelder professioneller Seelsorgerinnen an. Es werden Einblicke in konkrete Herausforderungen pastoraler Handlungsfelder wie z.B. Gemeinde-, City-, Spital-, Altenheim-, Hospiz-, Notfall-, Armee-, Gefängnis-, Touristen-, Hochschul-, Jugend-, Telefon- oder Internetseelsorge eröffnet. Am Ende der LV können die Studierenden gegenwärtige pastorale Einsatzorte, spezifische Herausforderungen, Chancen und Grenzen pastoralen Engagements hinterfragen und die enorme Bandbreite pastoraltheologischer Forschungsfelder kritisch-konstruktiv beurteilen.
Seminar: 7.2. Halt in haltloser Zeit
Franziskus Knoll, Lisa Kühn, Pastoraltheologische und liturgische Kompetenzen in der Begleitung von Sterben, Tod und Trauer
Herbstsemester 2026
Mittwoch, 16.45-18.25 Uhr
Freies Angebot BA 2-3 / MA 1-2 / Dualer Studiengang – Teilnahme 2 ECTS, mit schriftlicher Arbeit 4 ECTS
Der Tod konfrontiert uns mit der radikalsten Form der Haltlosigkeit. Als zukünftige Seelsorger:innen werden Sie Menschen in diesen Grenzerfahrungen beistehen – an der Schwelle des Sterbens, im ersten Schock des Verlustes und durch die lange Landschaft der Trauer hindurch. Dieses Seminar möchte Sie theologisch, praktisch und persönlich auf dieses besondere Aufgabenfeld vorbereiten.
Wir erarbeiten Grundlagen einer zeitgemäßen und sensiblen pastoralen und liturgischen Begleitung. Neben der gemeinsamen Analyse pastoraler Konzepte und liturgischer Feierformen sollen Gespräche mit Expert:innen und Exkursionen ihre Kompetenzen erweitern und zur Vertiefung des je eigenen Reflexionsprozesse anregen.
Wir laden Sie ein zu einem Seminar, das theoretisches Wissen mit praktischer Übung verbindet und Raum bietet, die eigene Haltung in diesem anspruchsvollen und bedeutungsvollen pastoral-liturgischen Tätigkeitsfeld zu finden und zu festigen.
Anmeldung:
Kontakt: ,
Religionspädagogik und Katechetik
5.5. Studienbegleitendes Unterrichtspraktikum
Herbstsemester 2026
Donnerstag, 13.50-15.30Uhr
Begleitveranstaltung: Donnerstag, 15.50-16.35 Uhr
Pflichtveranstaltung MA 1 / Brückenjahr – Schriftliche Arbeit – 4 ECTS mit Begleitveranstaltung
Das «Studienbegleitende Unterrichtspraktikum» und die «Begleitveranstaltung zum Unterrichtspraktikum» werden im Herbstsemester des jeweiligen Studienjahrs angeboten. Beide Veranstaltungen müssen zusammen besucht werden und stehen in Zusammenhang mit der VL «Theorie und Praxis religiöser Lernprozesse», welche die religionspädagogische Theorie und Unterrichtspraxis verbindet. Das Praktikum wird mit einer schriftlichen Langplanung zu einer der gehaltenen Übungslektionen abgeschlossen.
5.6. Theorie und Didaktik rel. Lernprozesse
Herbstsemester 2026
Mittwoch, 16.45-18.25 Uhr
Pflichtvorlesung MA 1 / Brückenjahr – Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Diese Lehrveranstaltung setzt die Teilnahme am Unterrichtspraktikum voraus.
Die Vorlesung für MA 1 reflektiert die praktischen Erfahrungen im Unterrichtspraktikum und bietet religionspädagogisches Grundwissen in den Bereichen Religionsunterricht und Katechese.
5.7. Methoden und Medien im Religionsunterricht
Frühjahrssemester 2027
Donnerstag, 08.25-10.05 Uhr
Pflichtvorlesung MA 1-2 – Mündlichen Beitrag in der Vorlesung– 2 ECTS
Die Vorlesung für MA 1/2 reflektiert den Einsatz von Methoden und Medien in Religionsunterricht und Katechese. Sie wird jeweils im FS angeboten und idealerweise als Blockveranstaltung durchgeführt.
5.9. Einübung in die Praxis religiöser Lernprozesse
Frühjahrssemester 2027
Freitag, 08.25-10.05 Uhr
Pflichtvorlesung BA 2 / Brückenjahr – Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Die Vorlesung für BA 2 gibt eine Einführung in verschiedene religionspädagogische und katechetische Handlungsfelder. Sie bietet Grundwissen im Bereich religionsdidaktischer Prinzipien und bildet die Basis für die religionspädagogischen Lehrveranstaltungen im MA-Studium.
5.10. Exemplarische Einführung in Felder religiösen Lernens
Frühjahrssemester 2027
Donnerstag, 10.25-12.05 Uhr
Pflichtvorlesung MA 2– Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Die Vorlesung für MA 2 vertieft das religionspädagogische Grundwissen in den Bereichen Religionsunterricht und Katechese am Beispiel eines didaktischen Handlungsfelds, z.B. der Bibeldidaktik.
Seminar: 7.4. Zwischen Laizität und Taufboom
Christian Cebulj, Religionspädagogik
Frühjahrssemester 2027
Freitag, 19.03.2027; 08.25-12.05 Uhr (online)
Freies Angebot BA 2-3 / 1-2 MA / Dualer Studiengang – schriftliche Seminararbeit – 4 ECTS
Zwischen Laizität und Taufboom: Religionspädagogik und Katechese in Frankreich (Seminar mit Exkursion nach Paris, in Kooperation mit Prof. Dr. Christian Höger, Universität Luzern und Claude Bachmann, TH Chur)
Anmeldung:
Kontakt:
Liturgiewissenschaft
5.11. Die Feier des Pascha-Mysteriums in der Vielfalt gottesdienstlichen Lebens: Die liturgischen Grundvollzüge der Kirche
Herbstsemester 2026
Montag, 13.50-15.30 Uhr
Pflichtvorlesung BA 1 – mündliche Prüfung – 3 ECTS
Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über das gottesdienstliche Leben der Kirche und widmet sich der grundlegenden Frage: Was ist Liturgie? Sie führt in die Liturgiewissenschaft als theologische Disziplin ein und untersucht anhand ausgewählter Beispiele aus Geschichte und Gegenwart die Grundstrukturen und Dimensionen liturgischen Feierns. Die vielfältigen Gestaltungs- und Ausdrucksformen liturgischer Feiern werden praxisnah erläutert und anhand konkreter Liturgien veranschaulicht.
5.12. Workshop «Liturgie»
Herbstsemester 2026
Dienstag, 15.50-16.35 Uhr
Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 / Wahlpflicht Dualer Studiengang – 0.5 ECTS
Der Workshop „Liturgie“ ist ein Format, in dem unterschiedliche Themen und Fragestellungen aus dem praktisch-theologischen Feld der Liturgiewissenschaft behandelt werden. Das Workshopformat soll durch fachliche Auseinandersetzung, praktische Übungen und Diskussionen zur eigenen Reflexion anregen und die liturgische Kompetenz stärken. Themenwünsche der Studierenden werden gerne berücksichtigt. Geleitet wird der Workshop von wechselnden Dozierenden.
Rückfragen und konkreten Themenvorschlägen senden Sie bitte an:
Lisa Kühn,
5.13. Sakramentliche Feiern l: Sinn- und Feiergestalt von Taufe, Firmung, Eucharistie
Frühjahrssemester 2027
Dienstag, 09.20-11.10 Uhr
Pflichtvorlesung BA 2-3 / Dualer Studiengang – Mündliche Prüfung – 3 ECTS
Aus christlicher Perspektive sind Sakramente als rituell-gottesdienstliche Handlungsvollzüge zu verstehen, die sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt und immer wieder dynamisiert haben. Die Vorlesung verfolgt anhand ausgewählter Beispiele diese liturgischen Entwicklungsprozesse der Sakramente der Taufe, Eucharistie und Firmung. Dabei werden sowohl historische Linien als auch gegenwärtige Herausforderungen im gesellschaftlichen Kontext und in kirchlichen Transformationsprozessen in den Blick genommen: Vor welchen Herausforderungen stehen Theologie und Praxis sakramentlicher Feiern heute? Welche Impulse ergeben sich aus den historischen Entwicklungen? Was bestimmt gegenwärtig die pastoralliturgischen Handlungsoptionen?
5.14. Workshop «Theologie meets Praxis»
Frühjahrssemester 2027
Dienstag, 14.45-15.30 Uhr
Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 / Wahlpflicht Dualer Studiengang – 0.5 ECTS
Der Workshop „Theologie meets Praxis“ verbindet Studium und Praxis. Im Mittelpunkt stehen aktuelle theologische Fragestellungen, die auf ihre Praxisrelevanz hin diskutiert werden. Das Workshopformat soll die fachliche Auseinandersetzung, die eigene Reflexion und die Entwicklung theologisch fundierter Handlungsoptionen stärken. Themenwünsche der Studierenden werden gerne berücksichtigt. Geleitet wird der Workshop von wechselnden Dozierenden.
Rückfragen und konkreten Themenvorschlägen senden Sie bitte an:
Lisa Kühn,
Einführung in die Liturgische Praxis
5.15. Einführung in den Lektor:innendienst
Herbstsemester 2026
Donnerstag, 16.45-17.30Uhr
Daten:
Freies Angebot BA 2 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur
5.16. Leitung von Wort-Gottes-Feiern
Herbstsemester 2026
Freitag, 10.25-15.30 Uhr
Daten: 16.10./ 11.12.2026
Freies Angebot BA 3 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur
Die Übung «Gottesdienstliche Haltungen» muss bereits erfolgreich absolviert worden sein.
5.17. Gottesdienstliche Haltungen, Gebetsgebärden, Sich-Bewegen im gottesdienstlichen Raum
Frühjahrssemester 2027
Donnerstag, 11.03.2027; 08.25-18.25 Uhr?
Freies Angebot BA 1 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur
5.18. Einführung in den Kommunionhelferdienst
Frühjahrssemester 2027
Montag, 15.50-16.35 Uhr; Daten:
Freies Angebot BA 2 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur
Kirchenmusik
5.19. Kirchenmusik l: Verhältnis von Musik und Theologie
Herbstsemester 2026
Freitag, 10.25-15.30 Uhr
Daten: 25.09./ 09.10./ 27.11.2026
Pflichtvorlesung BA 1 oder 2 – Mündliche Prüfung – 1.5 ECTS
5.20. Kirchenmusik ll: Kirchenmusikalische Gestaltungsmöglichkeiten der Liturgien
Frühjahrssemester 2027
Freitag, 10.25-15.30 Uhr
Daten: 26.02./ 12.03./ 23.04.2027
Pflichtvorlesung BA 1 oder 2 – Mündliche Prüfung – 1.5 ECTS
5.21. Liturgische Gesänge / Stimmbildung
Herbstsemester 2026 – Priesteramtskandidaten des Bistums Chur MA 1 oder 2
Freitag, 10.25-15.30 Uhr; Daten: 02.10./ 06.11./ 20.11.2026
Frühjahrssemester 2027 – angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen MA 1 oder 2
Freitag, 10.25-15.30 Uhr; Daten: 05.03./ 09.04./ 14.05.2027
Freies Angebot BA 1–3 / MA 1–2
Kirchenrecht
5.22. Kirchenrecht I
Herbstsemester 2026
Montag, 10.25-12.05 Uhr
Frühjahrssemester 2027
Montag, 13.50-15.30 Uhr
Pflichtvorlesung BA 3 / Dualer Studiengang (mit RPI: HS / mit STh: HS oder FS) – Schriftliche Arbeit– 6 ECTS
- Einführung und Theologie des Kirchenrechts
- Verfassungsrecht
- Sakramentenrecht
- Eherecht
- Staatskirchenrecht
5.23. Kirchenrecht II
Herbstsemester 2026
Montag, 08.25-10.05 Uhr
Pflichtvorlesung MA 1-2 – Schriftliche Arbeit– 3 ECTS
- Prozessrecht (Kirchliche Gerichtsbarkeit insbesondere Ehestreitsachen)
- Strafrecht und kirchliche Strafverfahren
- Verkündigungsrecht
