Zulassungsbedingungen

Zulassung mit Maturität

Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein zum Studium an einer schweizerischen Universität oder Hochschule berechtigender Ausweis. Dieser besteht in der Regel im Maturazeugnis. Dasselbe gilt normalerweise für den Studiengang zum kirchlichen Abschlussexamen.

 

Zulassung ohne Maturität

Als ausserordentliche HörerInnen können an der TH Chur auch Studierende ohne Maturität zugelassen werden. In diesem Fall überprüft die Hochschule die Befähigung der KandidatInnen zu einem Hochschulstudium: ob eine ausreichende intellektuelle Begabung wie auch eine hinreichende Allgemeinbildung vorliegen, die es ermöglichen, dem Anspruch der akademischen Ausbildung mit Erfolg zu genügen. Ausserordentliche Hörer, die gemäss der Studien- und Prüfungsordnung der TH Chur in den beiden ersten Studienjahren die Durchschnittsnote 4,75 erreicht haben, können als ordentliche Hörer immatrikuliert werden und auch die akademischen Abschlüsse anstreben.

Die erforderlichen Kenntnisse in den alten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch können während des Bachelor-Studienganges an der TH Chur selbst erworben werden.

Verfahren Immatrikulation Nichtmaturierte

 

Zulassung mit bereits abgeschlossenem Studium

Studierenden, die bereits ein Studium an einer Universität oder eine theologische Ausbildung an einer Fachhochschule (z.B. Religionspädagogik) abgeschlossen haben, können erbrachte Studienleistungen bis zu zwei Semestern angerechnet werden, so dass sie das Theologiestudium in vier statt fünf Jahren absolvieren können. Sie müssen nur zwei von den alten Sprachen neu lernen.

 

Kanonisches Lizentiat

Der Studiengang zum Kanonischen Lizentiat setzt ein mit dem Master oder einem äquivalenten Ausweis abgeschlossenes Theologiestudium voraus.

 

Weiterbildung

Für Zertifikats-Studiengänge konsultieren Sie bitte die entsprechenden Informationen unter «Aus- und Weiterbildung für die Seelsorge»

 

Doktoratsstudium

Das Doktoratsstudium setzt das kanonische Lizentiat voraus.

 

Nicht deutschsprachige StudienanwärterInnen müssen sich vor Aufnahme des Studiums an der TH Chur über die nötigen deutschen Sprachkenntnisse ausweisen.