5. Praktische Theologie

Dozierende

Pastoraltheologie und Homiletik
Prof. Dr. Franziskus Knoll OP

Religionspädagogik und Katechetik
Prof. Dr. Christian Cebulj

Liturgiewissenschaft
Prof. Dr. Birgit Jeggle-Merz

Kirchenmusik
Dr. Mario Pinggera

Kirchenrecht
Dr. Markus Walser

Pastoraltheologie und Homiletik

5.1. Einführung in die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie

Herbstsemester 2024
Dienstag, 13.50-15.30 Uhr

Pflichtvorlesung BA 3 – Schriftliche Prüfung – 3 ECTS

Die LV «Einführung in die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie» zielt auf die Vermittlung und gemeinsame Erarbeitung pastoraltheologischer und pastoralpsychologischer Grundkenntnisse, die den Zugang zu diesen vergleichsweisen jungen theologischen Fachdisziplinen ermöglichen sollen. Die Studierenden sollen die Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie als intra- und interdisziplinär vernetzte wissenschaftliche Disziplinen im komplexen theologischen Fächerkanon verorten, „Praktische Theologie“ und „Pastoraltheologie“ auseinanderhalten, die Entstehungsgeschichte und wissenschaftstheoretische Grundlegung der Fächer darstellen, aktuelle FachvertreterInnen, Forschungsschwerpunkte, Basisliteratur und (inter)nationale Fachvereinigungen identifizieren sowie inhaltliche und methodische Spezifika der beiden Fachbereiche diagnostizieren können.

5.2. Pastorale Handlungsfelder heute

Frühjahrssemester 2025
Dienstag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung BA 3 – Mündliche Prüfung – 3 ECTS

Die LV «Pastorale Handlungsfelder heute» strebt einen Überblick über pastorale Einsatzfelder professioneller Seelsorgerinnen an. Es werden Einblicke in konkrete Herausforderungen pastoraler Handlungsfelder wie z.B. Gemeinde-, City-, Spitale-, Altenheim-, Hospiz-, Notfall-, Armee-, Gefängnis-, Touristen-, Hochschul-, Jugend-, Telefon- oder Internetseelsorge eröffnet. Am Ende der LV können die Studierenden gegenwärtige pastorale Einsatzorte, spezifische Herausforderungen, Chancen und Grenzen pastoralen Engagements hinterfragen und die enorme Bandbreite pastoraltheologischer Forschungsfelder kritisch-konstruktiv beurteilen.

5.3. Seelsorge – Sorge um die ganze Seele Mensch

Herbstsemester 2024
Mittwoch, 10.25-12.05 Uhr

Pflichtvorlesung MA 1 oder 2 – Mündliche Prüfung – 3 ECTS

Seelsorge, die im Auftrag der Katholischen Kirche geschieht, ist weder ein zufälliges, noch ein rein spontanes, gar alltagspragmatisches oder willkürliches Geschehen, das sich ausschließlich persönlichen Charismen oder individuellen Vorlieben verdankt. Professionalität erfordert theoriegeleitetes Handeln, weshalb SeelsorgerInnen dazu herausgefordert sind, sich ein glaubwürdiges Seelsorgekonzept anzueignen und ihr Handeln daran auszurichten. Glaubwürdigkeit setzt jedoch nicht nur radikalen Gegenwartsbezug voraus, sondern auch eine mindestens ebenso radikale Verwurzelung in der christlichen Tradition, weshalb Seelsorge auf sehr fundamentale Art und Weise sowohl theologisch als auch anthropologisch inhaltlich zu begründen ist. Gelingt dies, dann lassen sich daraus logische Schlussfolgerungen ziehen im Blick auf den primären Adressatenkreis von Seelsorge, das eigene Rollenverständnis, das notwendige Kompetenzprofil, alltagspraktische Schwerpunktsetzungen und konkrete Methodenwahl. In der LV wird das notwendige theoretische und methodische Rüstzeug dazu bereitgestellt, um angesichts historischer Fehlentwicklungen und der existierenden Pluralität/Heterogenität bereits vorhandener Konzepte ein zeitgemäßes, für heutige Menschen glaubwürdiges (eigenes) Seelsorgekonzept entwickeln zu können. Am Ende der LV können die Studierenden können ihr eigenes (momentanes) Seelsorgekonzept als Hintergrundfolie für professionelles konzeptgeleitetes pastorales Handeln erarbeiten. Sie können sich selbstkritisch mit historischen Fehlentwicklungen in der Seelsorge auseinandersetzen, um daraus für gegenwärtiges seelsorgliches Handeln zu lernen. Zudem sind sie dazu in der Lage, aufbauend auf theologisch-anthropologisches Detailwissen, ein zeitgemäßes Seelsorgeverständnis zu entwickeln, zentrale Begriffe der Seelsorgelehre (v.a. Seele, Psyche, Geist) philosophisch-theologisch zu problematisieren und argumentativ zu begründen.

5.4. Das seelsorgliche (Kurz-) Gespräch

Frühjahrssemester 2025
Dienstag, 16.45-17.30 Uhr

Pflichtvorlesung MA 1 oder 2 – Schriftliche Prüfung – 1.5 ECTS

In der Seelsorge kommen viele Begleitungs- und Beratungsmethoden zum Einsatz. Die LV vermittelt eine Einführung in das seelsorgliche (Kurz)Gespräch. Dazu zählen neben Haltungsfragen von Seelsorger:innen sowie eine Einführung in die Wesensmerkmale und Methoden des seelsorglichen (Kurz)Gesprächs. Durch die theoretischen Inputs und die Arbeit mit Wortprotokollen sollen die Studierenden sich auf das Wagnis einlassen, außerhalb des geschützten Raumes mit von ihnen bestimmten „günstigen“ Rahmenbedingungen qualifizierte Kurzgespräche zu führen.

Seminar: 7.6. "Kirche - quo vadis?"
Franziskus Knoll, Pastoraltheologie/Homiletik

Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 – Teilnahme 2 ECTS, Teilnahme mit inhaltlichem Beitrag 3 ECTS,
Teilnahme und schriftliche Arbeit 4 ECTS

«Kirche – quo vadis?»
Der gesellschaftliche Stellenwert von Religion sowie die schwindenden Mitglieder- und Personalzahlen der Kirche zeigen, dass auf diese Entwicklung mit einer entsprechenden Kirchenentwicklung zu reagieren ist. Etliche Bistümer haben dazu im In- und Ausland Szenarien für zukunftsfähige Seelsorgestrukturen entwickelt, die im Nachgang nur selten (empirisch) auf deren Nachhaltigkeit überprüft wurden. Das hochaktuelle Seminar möchte sich mit verschiedenen pastoralen Konzepten der deutschsprachigen Schweiz und aus Deutschland kritisch-konstruktiv beschäftigen, Fachvertreter:innen konsultieren sowie einen Einblick in laufenden Kirchenentwicklungsprozesse ermöglichen, um auf diese Weise Kompetenzen für eine innovative, lernbereite und gesellschaftlich relevante Kirche zu erwerben.

Anmeldung: Erfolgt im Dezember 2024
Kontakt:

Religionspädagogik und Katechetik

5.5. Begleitveranstaltung zum Unterrichtspraktikum

Herbstsemester 2024
Donnerstag, 16.45-17.30 Uhr

Pflichtveranstaltung MA 1– keine ECTS

5.6. Studienbegleitendes Unterrichtspraktikum

Herbstsemester 2024
Donnerstag, 14.45-16.35 Uhr

Pflichtveranstaltung MA 1 – Schriftliche Arbeit – 4 ECTS mit Begleitveranstaltung

Das «Studienbegleitende Unterrichtspraktikum» und die «Begleitveranstaltung zum Unterrichtspraktikum» werden im Herbstsemester des jeweiligen Studienjahrs angeboten. Beide Veranstaltungen müssen zusammen besucht werden und stehen in Zusammenhang mit der VL «Theorie und Praxis religiöser Lernprozesse», welche die religionspädagogische Theorie und Unterrichtspraxis verbindet. Das Praktikum wird mit einer schriftlichen Langplanung zu einer der gehaltenen Übungslektionen abgeschlossen.

 

5.7. Theorie und Didaktik rel. Lernprozesse

Herbstsemester 2024
Donnerstag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung MA 1 – Mündliche Prüfung – 3 ECTS

Die Vorlesung für MA 1 reflektiert die praktischen Erfahrungen im Unterrichtspraktikum und bietet religionspädagogisches Grundwissen in den Bereichen Religionsunterricht und Katechese.

5.8. Methoden und Medien im Religionsunterricht

Frühjahrssemester 2025
Donnerstag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung MA 1-2 – Mündlichen Beitrag in der Vorlesung– 2 ECTS

Die Vorlesung für MA 1/2 reflektiert den Einsatz von Methoden und Medien in Religionsunterricht und Katechese. Sie wird jeweils im FS angeboten und idealerweise als Blockveranstaltung durchgeführt.

5.9. Einübung in die Praxis religiöser Lernprozesse

Frühjahrssemester 2025
Freitag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung BA 2– Mündlichen Prüfung– 3 ECTS

Die Vorlesung für BA 2 gibt eine Einführung in verschiedene religionspädagogische und katechetische Handlungsfelder. Sie bietet Grundwissen im Bereich religionsdidaktischer Prinzipien und bildet die Basis für die religionspädagogischen Lehrveranstaltungen im MA-Studium.

 

5.10. Exemplarische Einführung in Felder religiösen Lernens

Frühjahrssemester 2025
Donnerstag, 10.25-12.05 Uhr

Pflichtvorlesung MA 2– Mündlichen Prüfung– 3 ECTS

Die Vorlesung für MA 2 vertieft das religionspädagogische Grundwissen in den Bereichen Religionsunterricht und Katechese am Beispiel eines didaktischen Handlungsfelds, z.B. der Bibeldidaktik.

Seminar: 7.1. Kunst und Religion im Dialog
Christian Cebulj, Religionspädagogik und Katechetik

Freies Angebot BA 2-3 / 1-2 MA, 4 ECTS, schriftliche Seminararbeit

Das Seminar bietet eine Einführung in das ästhetische Lernen mit Werken der Kunst in Religionsunterricht und Katechese. Es wird als Online-Seminar in Kooperation mit der Professur für Religionspädagogik der Universität Luzern (Prof. Dr. Christian Höger) durchgeführt. Die Online-Sitzungen sind verbunden mit zwei Exkursionen: Am Mittwoch 02. Oktober, 14.00-18.00 Uhr ins Grossmünster und Fraumünster Zürich, am Mittwoch 30. Oktober, 14.00-18.00 Uhr ins Kunsthaus Zürich. Die Veranstaltung wird durch eine Seminararbeit abgeschlossen.

Anmeldung: https://forms.office.com/e/bxsfCcetAf
Kontakt:

Liturgiewissenschaft

5.11. Die Feier des Pascha-Mysteriums in der Vielfalt gottesdienstlichen Lebens

Frühjahrssemester 2025
Donnerstag, 10.25-12.05 Uhr

Pflichtvorlesung BA 1 – Schriftliche Prüfung – 3 ECTS

Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über das gottesdienstliche Leben der Kirche und geht folgenden Grundfragen nach: Was ist Liturgie? Wie gestalten sich die gottesdienstlichen Feiern im Rhythmus der Zeit? Was sind die Grundlinien der Liturgie sakramentlicher Feiern: die Feier der Eucharistie, des Christwerdens, der Heilung, die Feier der Trauung, Feiern im Angesicht des Todes, Segensfeiern und Wort-Gottes-Feiern.

5.12. Liturgie im Angesicht des Todes. Grundzüge christlicher Sterbe- und Begräbnisliturgie

Herbstsemester 2024
Montag, 16.45-17.30 Uhr

Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 – Mündliche Prüfung – 1/1.5 ECTS

«Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden» (Ps 90,12) – so mahnt schon der Psalmist, denn nichts ist unausweichlich und unvermeidlich wie der eigene Tod. Der Tod selbst wird aber zunächst als der Tod der Anderen erlebt. Diese Erfahrung führt oft zu tiefer Verunsicherung über den Sinn des Lebens. Gebet und Gottesdienst angesichts von Sterben und Tod gehören damit zu den sensiblen Bereichen christlicher Liturgie. Die Liturgie verkündigt das Pascha Christi als den letzten Grund für Glauben und Hoffnung des Christen. Der Tod wird damit nicht als endgültiges Aufhören des Lebens, sondern als ein Hindurchgang in ein neues Leben gedeutet. Für die Trauernden stellt die Liturgie im Angesicht des Todes so etwas wie einen Übergangsritus dar, der bei der Bewältigung der durch den Tod aufgeworfenen Fragen hilft und die Reintegration der Trauernden in ihr Leben unterstützt. Die Vorlesung will einen fundierten Einblick in die Gestalt der Sterbe- und Begräbnisliturgie über die Anfänge der Kirche bis in die Gegenwart hinein bieten. Dabei wird stets die gegenwärtige Situation der Kirche im Fokus stehen und die Frage im Hintergrund mitlaufen: Wie heute im Angesicht des Todes die christliche Botschaft feiern mit Menschen, die bisweilen weit entfernt sind von den liturgischen Vollzügen der Kirche.

5.13. Sakramentliche Feiern l: Sinn- und Feiergestalt von Taufe, Firmung, Eucharistie

Herbstsemester 2024
Montag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung BA 2 oder 3 – Mündliche Prüfung – 3 ECTS

Der erste Teil der Reihe «Sakramentliche Feiern» behandelt die zentralen symbolischen Vollzüge – Eucharistie, Taufe, Firmung –, die das grosse Mysterium Gottes, Christus in seinem Leben, Sterben und Auferstehen in der Geschichte Gottes mit den Menschen wahrnehmbar und im Heute erfahrbar und wirkmächtig machen.

5.14. Gottesdienstliche Feiern im Rhythmus der Zeit II: Kirchenjahr

Frühjahrssemester 2025
Montag, 11.20-12.05 Uhr
Daten: 07.04./ 28.04./ 19.05.2025

Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 – Mündliche Prüfung – 1/1.5 ECTS

Der Titel der Vorlesung „Gottesdienstliche Feiern im Rhythmus der Zeit“ ist bereits Programm. Die Vorlesung will nicht einfach den einzelnen Festen und Feiern nachgehen, die sich im Laufe der Jahrhunderte im „Kirchenjahr“ herauskristallisiert haben, sondern setzt grundsätzlicher an. Ihr liegt die Frage zugrunde, warum im Laufe der Zeit immer wieder aufs Neue bestimmte Heilsereignisse erinnert und so in die Gegenwart der Gemeinschaft der Glaubenden gestellt werden. Was ist die theologische Aussage dahinter? Was geschieht dabei? Natürlich werden wir auch die Geschichte und die Gestalt einzelner Feste erheben, aber dabei wird immer die Grundfrage nach der Entfaltung des Gottesdienstes in Woche und Jahr und damit die Frage nach dem Sinngehalt leitender Gedanke sein.

5.15. Workshop «Liturgie»

Herbstsemester 2024
Mittwoch, 13.50-14.35 Uhr; Daten: 18.09./ 25.09./ 16.10./ 06.11./ 11.12.2024
Frühjahrssemester 2025
Donnerstag, 15.50-16.35 Uhr; Daten: 20.03./ 27.03./ 03.04./ 01.05.2025

Freies Angebot BA 1-3 / MA 1-2 – Mündliche Prüfung – 1 ECTS

Der Workshop «Liturgie» ist ein freies Gesprächsangebot rund um verschiedene Aspekte, welche die Feier der Liturgie betreffen. So können konkrete Erfahrungen bei der Mitfeier von Gottesdiensten reflektiert, ein anderes Mal der Vorsteherdienst genauer betrachtet oder auch nach dem Verständnis von Gottesdienst im Alten Testament gefragt werden. Thematische Wünsche werden gerne berücksichtigt. Der Titel «Workshop» signalisiert, dass hier auch praktisch gearbeitet werden kann. Zum Beispiel kann ein Hochschulgottesdienst vorbereitet werden, das Schreiben von Fürbitten eingeübt oder alternative Gottesdienstformate angeschaut werden. Ein besonderes Gesicht erhält der Workshop «Liturgie» auch dadurch, dass er von verschiedenen Personen geleitet wird.

Wenden Sie sich bei Fragen und Themenvorschlägen an Prof. Jeggle-Merz:

Einführung in die Liturgische Praxis

5.16. Lektorenschulung

Lektorenschulung

Herbstsemester 2024
10.25-12.05 Uhr
Daten: 18.11./ 25.11./ 02.12.2024

Freies Angebot BA 2 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur

  • Sprachgestaltung, Auftrittskompetenz und Umgang mit der Sprechstimme – Alexandra Peterelli, Sängerin, Dozentin PHGR
  • Sprechtraining, Umgang mit Mikrophon – Jürgen Törkott, langjähriger Leiter Radio Südostschweiz
  • Umgang mit Lektionar und Spezifika des Lektorendienstes – Fabio Theus, lic. theol

 

5.17. Gottesdienstliche Handlung, Gebetsgebärden, Sich-Bewegen im gottesdienstlichen Raum

Herbstsemester 2024
13.50-15.30 Uhr
Daten: 18.11./ 25.11./ 02.12.2024

Freies Angebot BA 1 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur

 

5.18. Einführung in den Kommunionhelferdienst

Herbstsemester 2024
10.25-12.05 Uhr
Daten: 09.12.2024

Freies Angebot BA 2 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur

5.19. Schulung zum/r Wortgottesdienstleiter/in

Herbstsemester 2024
Donnerstag, 14.45-16.35 Uhr
Daten: 19.09./ 17.10./ 14.11.2024

Freies Angebot BA 3 – Verpflichtend für Studierende des Bistums Chur

Kirchenmusik

5.20. Kirchenmusik l: Verhältnis von Musik und Theologie

Herbstsemester 2024
Freitag, 10.25-15.30 Uhr
Daten: 04.10./ 08.11./ 13.12.2024

Pflichtvorlesung BA 1 oder 2 – Mündliche Prüfung – 1.5 ECTS

5.21. Kirchenmusik ll: Kirchenmusikalische Gestaltungsmöglichkeiten der Liturgien

Frühjahrssemester 2025
Freitag, 13.50-15.30 Uhr
Daten: 21.02./ 28.02./ 14.03./ 28.03./ 11.04./ 09.05./ 23.05.2025

Pflichtvorlesung BA 1 oder 2 – Mündliche Prüfung – 1.5 ECTS

5.22. Liturgische Gesänge

Herbstsemester 2024 – Priesteramtskandidaten des Bistums Chur MA 1 oder 2
Freitag, 10.25-15.30 Uhr; Daten: 11.10./ 25.10./ 29.11.2024
Frühjahrssemester 2025 – angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen
Freitag, 15.50-17.30 Uhr; Daten: 21.02./ 28.02./ 14.03./ 28.03./ 11.04./ 09.05./ 23.05.2025

Pflichtvorlesung MA 1 oder 2 – 1.5 ECTS

5.23. Stimmbildung

Herbstsemester 2024
Freitag, 10.25-15.30 Uhr
Daten: 11.10./ 25.10./ 29.11.2024

Freies Angebot BA 1–3 / MA 1–2

Kirchenrecht

5.24. Kirchenrecht I

Herbstsemester 2024
Montag, 10.25-12.05 Uhr
Frühjahrssemester 2025
Montag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung BA 3 – Schriftliche Arbeit– 6 ECTS

  • Einführung und Theologie des Kirchenrechts
  • Verfassungsrecht
  • Sakramentenrecht
  • Eherecht
  • Staatskirchenrecht

5.25. Kirchenrecht II

Herbstsemester 2024
Montag, 08.25-10.05 Uhr

Pflichtvorlesung MA 1-2 – Schriftliche Arbeit– 3 ECTS

  • Prozessrecht (Kirchliche Gerichtsbarkeit insbesondere Ehestreitsachen)
  • Strafrecht und kirchliche Strafverfahren
  • Verkündigungsrecht